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Wirksamkeit von LSVT nur bei Einhaltung des vorgegebenen Behandlungsablaufs

LSVT ist nur wirksam, wenn das Konzept des Behandlungsablaufs eingehalten wird. Die Behandlungsdauer und –anzahl (Einzeltherapie, 60 Minuten je Therapieeinheit, an 4 aufeinanderfolgenden Tagen über einen Zeitraum von 4 Wochen) darf nicht abgewandelt oder modifiziert werden. LSVT ist ein eingetragenes Markenzeichen. Abgewandelte Therapieformen “basierend auf LSVT“ sind unter diesem Namen nicht zulässig. Die Wirkungsnachweise und der Erfolg der Therapie beruhen auf der spezifischen Dosis von 16 Einheiten à 60 Minuten an 4 aufeinanderfolgenden Tagen für 4 Wochen. Ergänzend zur Therapie muss der Patient täglich selbst Übungen durchführen, die auch nach Abschluss der 16 Therapieeinheiten weitergeführt werden müssen. In Einzelfällen werden mehr Therapieeinheiten benötigt, um den Therapieerfolg zu sichern (z.B. wenn der Patient oder der Therapeut krank werden).  Bei solchen Ausnahmesituationen sollte die Behandlungsdauer verlängert werden.

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